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(1) Diese Teilnahmebedingungen (im Folgenden „TB“) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der Firma Mr. Smart, Inhaber: Nico Pöhland, Neptunweg 2, 9020 Klagenfurt und den Vertragspartnern (im Folgenden „Partner“) des Smart-Affiliate Programms (im Folgenden „Partnerprogramm“).
(2) Wir erbringen unsere Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser TB. Eigene Geschäftsbedingungen des Partners bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung und finden daher auch dann keine Anwendung, wenn wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprechen.
(3) Die TB richten sich nur an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Verbraucher sind von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.
(1) Ein Vertrag zwischen uns und dem Partner über die Schaltung von Werbemitteln kommt ausschließlich über unser Online-Bewerbungsverfahren unter https://mr-smart.at/de/module/psaffiliate/myaccount zustande. Durch seine Anmeldung gibt der Partner ein Angebot für die Teilnahme am Partnerprogramm ab und akzeptiert dabei die TB. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Angebots erklären oder konkrete Werbemittel für den Partner freigeben.
(2) Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an dem Partnerprogramm und auf Abschluss eines Vertrags mit uns. Wir können jederzeit ohne Angabe von Gründen einzelne Partner ablehnen.
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Teilnahme am Partnerprogramm, mit dem der Abverkauf unserer Produkte über unsere Website erhöht werden soll. Die Teilnahme an dem Partnerprogramm ist für den Partner kostenlos. Wir stellen dem Partner zu diesem Zweck über das Partnerprogramm nach eigenem Ermessen eine Auswahl an Werbemitteln zur Verfügung. Wir können dabei zeitgleich verschiedene Programme anbieten (im Folgenden „Kampagnen“).
(2) Der Partner platziert die für ihn freigegebenen Werbemittel in eigener Verantwortung auf seinen im Partnerprogramm angemeldeten und freigegebenen Websites (im Folgenden „Partner-Website“). Der Partner entscheidet frei, ob er und wie lange er die Werbemittel auf der Partner-Website platziert. Er ist berechtigt, die Werbemittel jederzeit wieder zu entfernen.
(3) Für die Bewerbung und erfolgreiche Vermittlung von Transaktionen (z.B. Bestellungen) erhält der Partner eine Vermittlungsprovision, die vom Umfang und realen Wert der Leistung abhängig ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung der jeweiligen Kampagne im Partnerprogramm und Ziff. 7 dieser TB.
(4) Das Partnerprogramm begründet zwischen den Parteien kein sonstiges über diesen Vertrag hinausgehendes Vertragsverhältnis.
(1) Der Partner muss sich mit den bei der Anmeldung abgefragten Daten für das Partnerprogramm registrieren. Nach erfolgter Registrierung wird für den Partner ein Kundenkonto eingerichtet, über das der Partner seine Partneraktivitäten verwalten kann.
(2) Für freigegebene Kampagnen stellen wir dem Partner einen spezifischen HTML-Code für Links und andere Werbemittel zur Verfügung, mit der Nutzer der Partner-Websites identifiziert werden können, wenn sie auf den Link klicken. Diesen HTML-Code muss der Partner in seine Website integrieren, um das Tracking zu ermöglichen.
(3) Über das Kundenkonto erhält der Partner auch Zugriff auf bestimmte im Einzelnen von uns festgelegte statistische Daten über die von ihm eingesetzten Werbemittel.
(1) Wir stellen dem Partner nach eigenem Ermessen eine Auswahl an Werbemitteln (z.B. Werbebanner, Textlinks, Videos und Bilder) (im Folgenden: „Werbemittel“) für einzelne Kampagnen zur Verfügung.
(2) Wir sorgen in geeigneter Weise für ein Tracking der Besucher, die über die vom Partner in seine Website integrierten Werbemittel auf unsere Website gelangen (im Folgenden „Partner-Leads“). Wir sorgen auch für eine Zuordnung etwaiger Bestellungen durch Partner-Leads (im Folgenden „Sales“) zum Partner.
(3) Wir betreiben unsere Website sowie die darauf angebotenen Services, wie die Bereitstellung von Produktdaten, im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten nach eigenem Ermessen. Wir schulden in diesem Rahmen keine fehler- und/oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Webseite. Die Qualität und Korrektheit der auf unserer Website angebotenen Produkte und Werbemittel stehen in unserem alleinigen Ermessen.
(4) Wir verpflichten uns darüber hinaus zur Zahlung der Vergütung gem. Ziff. 7 unter den dort festgelegten Voraussetzungen.
(1) Der Partner darf die Werbemittel nur in die Partner-Websites einbinden. Dem Partner ist es ausdrücklich untersagt, die zur Verfügung gestellten Links mit anderen Werbemedien (etwa in Newslettern oder Social Media) zu verbinden und/oder Änderungen an den Werbemitteln vorzunehmen. Die Werbemittel dürfen nur für die in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke auf den Partner-Websites genutzt werden.
(2) Der Partner ist für die Inhalte und den laufenden Betrieb der Partner-Website selbst verantwortlich und wird dort während der Laufzeit dieses Vertrages keine Inhalte platzieren, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen und/oder geeignet sind, unserem Ruf zu schaden. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Partner-Websites zu prüfen. Verboten sind dem Partner insbesondere das Verbreiten von Inhalten, die
darstellen, betreffen oder beinhalten. Solche Inhalte dürfen weder auf der Partner-Website selbst integriert sein noch darf von der Partner-Website aus zu entsprechenden Inhalten auf anderen Websites verlinkt werden.
(3) Jegliche Form des Missbrauchs, d.h. die Generierung von Leads und/oder Sales über unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, die gegen geltendes Recht und/oder diese TB verstoßen, ist untersagt. Dem Partner ist es insbesondere untersagt, selbst oder durch Dritte zu versuchen, mittels einer oder mehrerer der folgenden Praktiken Leads und/oder Sales zu generieren oder für eine Zuordnung von Sales zum Partner zu sorgen:
(4) Der Partner verpflichtet sich, die Partner-Website auch im Übrigen im Einklang mit geltendem Recht zu betreiben und insbesondere ein ordnungsgemäßes Impressum vorzuhalten.
(5) E-Mail-Werbung, die Werbemittel enthält oder auf sonstige Weise für uns wirbt, darf nur erfolgen, wenn dies von uns zuvor freigegeben wurde und für alle Adressaten eine ausdrückliche Einwilligung in die Werbung per E-Mail vorliegt und eine Verifikation der E-Mail-Adresse durch ein Double-Opt-in-Verfahren durchgeführt und dokumentiert wurde.
(6) Der Partner wird unverzüglich Werbemittel von der Partner-Website entfernen, wenn er von uns dazu aufgefordert wird. Dies gilt auch und insbesondere für Websites, auf denen wir eine Einbindung der Werbemittel gleich aus welchem Grund nicht oder nicht mehr wünschen.
(7) Der Partner wird bei einer etwaigen Bewerbung der Partner-Website auf einen Bezug zu uns und unseren Produkten verzichten. Insbesondere wird der Partner keine kontextbasierten Werbeanzeigen (insbesondere Google AdWords oder AdSense) schalten, die unseren Namen, Firmenschlagworte oder Marken enthalten oder aufgrund der Verwendung entsprechender Keywords ausgeliefert werden. Das Gleiche gilt für die Namen unserer Produkte.
(8) Der Partner verpflichtet sich, elektronische Angriffe jeglicher Art auf unser Trackingsystem und/oder unsere Websites zu unterlassen. Als elektronische Angriffe gelten insbesondere Versuche, die Sicherheitsmechanismen des Trackingsystems zu überwinden, zu umgehen oder auf sonstige Art außer Kraft zu setzen, der Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten, das Anwenden und/oder Verbreiten von Viren, Würmern, Trojanern, Brute-Force-Attacken, Spam oder die Verwendung von sonstigen Links, Programmen oder Verfahren, die das Trackingsystem, das Partnerprogramm oder einzelne Beteiligte des Partnerprogramms schädigen können.
(1) Der Vertragspartner erhält von uns eine erfolgsabhängige Vergütung für Sales, die auf unserer Website von Partner-Leads durchgeführt werden.
(2) Der Anspruch auf Zahlung der Vergütung entsteht nur unter folgenden Voraussetzungen:
(3) Als Sale gilt eine auf unserer Website von einem Endkunden generierte vollständig durchgeführte Bestellung, die von dem Endkunden auch bezahlt wurde. Rückabwicklungen – gleich aus welchem Grund – gelten nicht als Sale, wenn der Endkunde nicht gezahlt hat oder von ihm geleistete Zahlungen erstattet werden. Rückabwicklungen, die mehr als 8 Wochen nach Zahlung des Endkunden geschehen, bleiben außer Betracht.
(4) Nicht vergütungspflichtig sind Bestellungen des Partners oder seiner Angehörigen.
(5) Nicht vergütungspflichtig sind Bestellungen, die aufgrund von Partner-Leads zustande kommen, die über Partner-Websites oder andere Werbeflächen generiert wurden, bei denen wir den Partner zu der Entfernung der Werbemittel aufgefordert haben. Dies gilt ab dem Zeitpunkt der Aufforderung.
(6) Maßgeblich für die Frage, ob ein Sale auf einem Partner-Lead beruht, ist das von uns eingesetzte Trackingsystem. Vorbehaltlich anderweitiger Festlegungen im Partnerprogramm oder bei einzelnen Kampagnen gilt das Prinzip „Last Cookie Wins“ bei einer Cookie-Laufzeit von 90 Tagen. Uns trifft keine Zahlungspflicht, wenn und soweit das Trackingsystems ausfällt oder eine sonstige Fehlfunktion verursacht wird, die dazu führt, dass eine Zuordnung von Leads oder Sales zu einzelnen Partnern nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich ist.
(7) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der in der jeweiligen Kampagne angegebenen Provision im Zeitpunkt des Sales. Sofern nichts angegeben ist, gilt eine Provision von 5 % des Nettopreises des jeweiligen Sales.
(8) Ausgehandelte Sonderprovisionen bedürfen der Schriftform und sind bis auf Widerruf gültig.
(9) Alle angegebenen Provisionen verstehen sich als Netto-Entgelt und werden zuzüglich Umsatzsteuer ausgezahlt.
(1) Wir werden dem Partner eine Abrechnung der Vergütungsansprüche in seinem Kundenkonto zur Verfügung stellen. Der Partner wird die Abrechnung unverzüglich prüfen. Hat der Partner gegen eine Abrechnung Einwendungen, sind diese uns gegenüber innerhalb von vier Wochen schriftlich geltend zu machen. Nach Verstreichen dieser Frist gilt die Abrechnung als zutreffend.
(2) Vergütungsansprüche werden jeweils zwei Monate nach Ende des Monats zur Zahlung fällig, in den der Zahlungseingang des Endkunden für den betreffenden Sale fällt. Vergütungsansprüche sind nur fällig, wenn ein Mindestauszahlungsbetrag von EUR 100,- erreicht ist. Der Partner hat das Recht, auch geringere Beträge gegen Erstattung einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von EUR 5,- zu verlangen. Die Gebühr wird von dem auszuzahlenden Betrag einbehalten.
(3) Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung mit schuldbefreiender Wirkung an die vom Partner im Kundenkonto hinterlegte Bankverbindung. Etwaige Bankgebühren (z.B. bei Bankverbindungen im Ausland) gehen zu Lasten des Partners.
(1) Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
(3) Eine weitergehende Haftung von uns besteht nicht.
(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Organe.
(1) Der Partner stellt uns und unserer Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch vom Partner im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm vorgenommenen Handlungen von sämtlichen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Partner, alle Kosten zu ersetzen, die uns durch eine solche Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
(2) Der Partner verpflichtet sich, für jeden Fall des Missbrauchs gem. Ziff. 6.3 eine von uns nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von einem Gericht zu überprüfende, Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird das Zwölffache des stärksten Monatsumsatzes des Partners innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Missbrauch nicht übersteigen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.
(1) Die Werbemittel und unsere sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich und/oder durch sonstige gewerbliche Schutzrechte geschützt. Wir räumen dem Partner für die Dauer und den Zweck dieses Vertrages ein einfaches und nicht ausschließliches Recht ein, die Werbemittel zu nutzen.
(2) Jegliche Veränderung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der Werbemittel oder eines nach Art und Umfang wesentlichen Teils bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, soweit sie über den in vorstehendem Absatz 1 eingeräumten Umfang hinausgeht.
(1) Der Partner verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse unserer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder sonstiger vertraulicher Informationen zeitlich unbegrenzt (auch über das Ende dieses Vertrages hinaus) geheim zu halten, nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Werden Informationen von uns als vertraulich bezeichnet, gilt die unwiderlegbare Vermutung, dass es sich um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt.
(2) Der Inhalt dieses Vertrages und die dazu gehörenden Unterlagen sind vom Partner vertraulich (als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis) zu behandeln.
(3) Der Partner hat seine Mitarbeiter und sonstige Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient, in einer den vorstehenden Absätzen 1 und 2 entsprechenden Weise zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und Angabe von Gründen gekündigt werden.
(2) Daneben und darüber hinaus bleibt das Recht der Parteien, das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu beenden, unberührt. Für uns liegt ein wichtiger Grund, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, insbesondere in folgenden Fällen vor:
(3) Die Kündigung kann per E-Mail erfolgen. Eine von uns per E-Mail erklärte Kündigung gilt an dem Tag als zugegangen, an dem sie an die vom Partner im Kundenkonto angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird. Wir können die Kündigung auch durch Beschränkung des Zugangs zum Kundenkonto erklären. Der Partner kann die Kündigung auch durch Löschung des Kundenkontos erklären. Der Vertrag wird mit Zugang der Kündigung beendet.
(4) Nach Beendigung des Vertrages ist der Partner verpflichtet, alle Werbemittel und sonstigen Links und Inhalte von uns unverzüglich von der Partner-Website zu entfernen. Dies gilt auch für Websites oder andere Werbemedien, in denen der Partner die Werbemittel oder Links integriert hat, ohne dazu berechtigt zu sein.
(5) Nach Beendigung des Vertrages generierte Leads und/oder Sales führen nicht zu einer Vergütungspflicht.
(6) Anstelle der Kündigung können wir in den Fällen von Ziff. 13.2 auch das Kundenkonto sperren. Dies gilt auch, wenn lediglich ein begründeter Verdacht auf einen Missbrauch gem. Ziff. 6.3 besteht. Wir werden dem Partner den Grund für die Sperre mitteilen und die Sperre wieder aufheben, wenn die Gründe, die zu der Sperre geführt haben, aufgeklärt und gegebenenfalls beseitigt sind. Im Zeitraum der Sperre generierte Leads führen nicht zu einer Vergütungspflicht.
(1) Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
(2) Wir behalten und vor, diese TB jederzeit anzupassen. Etwaige Änderungen werden dem Partner per E-Mail mitgeteilt. Sollte der Partner mit den Änderungen nicht einverstanden sein, ist er berechtigt, uns dies bis zum Ablauf von vier Wochen ab dem Zugang der Änderungsmitteilung mitzuteilen. Wir haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht binnen dieser Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert und treten mit Ablauf der Frist in Kraft.
(3) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
(4) Ist der Partner Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Klagenfurt als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und dem Partner vereinbart.
Wir versuchen, auch Unmögliches möglich zu machen, denn in unseren beiden Shops steht die Kundenzufriedenheit an erster Stelle. An unserem Standort in Klagenfurt erwarten Dich rund 550 m² Ausstellungsfläche mit Warenausgabe für höchste Diskretion. Frag uns auch nach unseren aktuellen Angeboten und Aktionen, wie unseren „Mr. Smart Treuepass“.